(Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch einen bestandenen TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 3 in allen vier Prüfungsbereichen nachweisen.Masterstudiengänge bauen auf einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel auf einen Bachelor auf.
Master nach Diplomabschluss:
Diplomabschlüsse von Berufsakademien werden nicht als erster Hochschulabschluss im Rahmen der Zulassung für einen Masterstudiengang anerkannt. Ein Bachelorabschluss eines akkreditierten Bachelorstudienganges einer Berufsakademie kann als Hochschulabschluss im Rahmen der Zulassung zu einem Masterstudiengang anerkannt werden.
Bachelor- und Diplomabschlüssen, die im Ausland erworben wurden:
Hier muss die Gleichwertigkeit mit den deutschen Abschlüssen festgestellt werden. Diese Feststellung erfolgt anhand der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), welche bindend sind.
Sprachkenntnisse:
Deutschsprachige Masterstudiengänge:
Informatik, Business Administration, Elektrotechnische Systementwicklung, Mechatronik und Technik und Innovationskommunikation
Ausländische Studienbewerber, die keinen deutschen Studienabschluss haben, müssen die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch einen bestandenen TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen nachweisen.
Controlling & Management, Innovations- & Informationsmanagement
Ausländische Studienbewerber, die keinen deutschen Studienabschluss haben, müssen die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH 3 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch einen bestandenen TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 5 in allen vier Prüfungsbereichen nachweisen.
Englischsprachige Masterstudiengänge:
Autonomous Systems, Biomedical Science, NGO-Management
Alle Bewerber, die weder aus einem englischsprachigem Land kommen, noch einen englischsprachigen ersten Hochschulabschluss erworben haben, müssen die erforderlichen Englischkenntnisse durch den TOEFL oder IELTS nachweisen. Die für den jeweiligen Studiengang erforderliche Punktzahl finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche.
Ausländische Studienbewerber, die keinen deutschen Studienabschluss haben, müssen die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH 1 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch einen bestandenen TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 3 in allen vier Prüfungsbereichen nachweisen.
Alle Bewerber, die weder aus einem englischsprachigem Land kommen, noch einen englischsprachigen ersten Hochschulabschluss erworben haben, müssen die erforderlichen Englischkenntnisse durch den TOEFL oder IELTS nachweisen. Die für den jeweiligen Studiengang erforderliche Punktzahl finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche.
Analytische Chemie und Qualitätssicherung
Studienbewerber, die keinen deutschen Studienabschluss haben, müssen die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch einen bestandenen TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen nachweisen.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge und Bewerbungsfristen erfragen Sie bitte im Studierendensekretariat.
Eine Zulassungskommission entscheidet abschließend über die Zulassung zum Studium. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten Sie Nachricht, ob Sie zum Studium zugelassen werden oder nicht. Mit der Zulassung erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Immatrikulation.