Entsprechend der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 08.03.2010 (GV. NRW. S.160) haben folgende Bewerbergruppen ab dem Wintersemester 2010/2011
a) Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte (z. B. Betriebswirtinnen und Betriebswirte der Handwerkskammer, Fachwirtinnen und Fachwirte, Fachkauffrauen und Fachkaufmänner u. a.)
b) beruflich Qualifizierte mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf zu den Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen
einen prüfungsfreien Zugang a) zu allen Studiengängen und b) zu allen fachlich entsprechenden Studiengängen an allen Hochschulen in NRW.
Sofern der Personenkreis unter b) einen nicht fachlich entsprechenden Studiengang studieren möchte oder sofern beruflich Qualifizierte, die über eine dreijährige Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufs verfügen, studieren möchten, hängt der entsprechende Hochschulzugang von einer erfolgreichen Zugangsprüfung oder von einem erfolgreichen Probestudium ab.
Das Probestudium ist ausschließlich in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich.
Wir empfehlen allen beruflich qualifizierten Studienbewerber vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch im Fachbereich des entsprechenden Studienganges in Anspruch zu nehmen.
Bewerbungen sind online für zulassungsbeschränkte Studiengänge spätestens bis zum 15.07. für den Beginn zum Wintersemester und bis zum 15.01. für den Beginn zum Sommersemester möglich. Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ab Mitte Juni online zum Wintersemester einschreiben.
Für die Bewerbung sind neben dem Zulassungs- und Einschreibungsantrag folgende Unterlagen einzureichen:
Über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet eine Auswahlkommission.
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird im Auswahlverfahren auf Grund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgespräches ermittelt. Bei gleichem Ergebnis entscheidet das Los.
Die Quote der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist auf 4 Prozent festgesetzt worden.
Ein Beratungsgespräch und Eignungstest kann angeboten werden. Näheres erfahren Sie im Studierendensekretariat.
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