Das Verfahren der Anrechnung richtet sich nach Maßgabe des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon Anerkennungskonvention vom 11. April 1997).
Studien- und Prüfungsleistungen in dem gleichen Studiengang an anderen deutschen Hochschulen werden ohne Gleichwertigkeit angerechnet. Die Anrechnung erfolgt von Amts wegen.
Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen an deutschen Hochschulen werden von Amts wegen angerechnet, soweit Gleichwertigkeit festgestellt wid.
Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
Auskünfte über die Anerkennung von Prüfungsleistungen kann Ihnen nur der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches erteilen.
Für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. März und für das Wintersemester am 15. September eines jeden Jahres.
1. Antrag auf Zulassung für externe Bewerber in ein höheres Fachsemester (Hochschulwechsel) bzw. für ein Angleichungssemester vor dem Beginn eines Masterstudiums
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
2. Zulassung für Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für ein höheres Fachsemester bzw. für ein Angleichungssemester vor dem Beginn eines Masterstudiums
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: Der ausgefüllte Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester/Angleichungssemester und der aktuelle Notenspiegel mit allen bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen.