Mit der Einschreibung (Immatrikulation) wird das Studium aufgenommen und die Mitgliedschaft in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg begründet.
Achtung! Die Einschreibung kann erst dann erfolgen bzw. beantragt werden, wenn Sie über ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mindestens die Fachhochschulreife oder vergleichbare Qualifikation) verfügen. Für die Einschreibung in Masterstudiengängen benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss einschließlich einer Zulassung zum Studium.
Die Einschreibung erfolgt für alle Standorte zentral im Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin während der festgesetzten Fristen vor Beginn des jeweiligen Semesters.
Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Wenn Sie ein beruflich qualifizierter Studienbewerber/in sind und über keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügen, müssen Sie anstelle des Zeugnisses über die allgemeine oder Fachhochschulreife folgende Unterlagen vorlegen:
Waren Sie schon an einer anderen Hochschule eingeschrieben, sind zur Einschreibung zusätzlich vorzulegen:
Weitere Informationen erhalten Sie mit den Zulassungs- und Einschreibungsunterlagen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen benötigen Sie für die Einschreibung grundsätzlich einen Zulassungsbescheid. Sie müssen sich bis zum 15.01. für das Sommersemester und bis zum 15.07. für das Wintersemester online bewerben.
Die Einschreibung ist persönlich vorzunehmen. In Ausnahmefällen können Sie eine Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die die Einschreibung unter Vorlage der Vollmacht und Ihres und des eigenen Personalausweises für Sie vornimmt.
Die Einschreibung erfolgt für beide Standorte zentral im Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 3757 Sankt Augustin während der festgesetzten Fristen vor Beginn des jeweiligen Semesters.
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen!
Bitte beachten Sie unbedingt den im Zulassungsschreiben genannten Einschreibungstermin. Wir bitten Sie, Ihren persönlichen Termin wahrzunehmen und von Terminverschiebungen abzusehen. Sollten Sie jedoch keine Möglichkeit haben, sich an dem genannten Termin einzuschreiben, ist eine neue Terminvereinbarung notwendig.
Sollten Sie Ihren persönlichen Einschreibungstermin ohne vorherige telefonische Absprache versäumen, verlieren Sie Ihren Studienplatz! Das gleiche gilt für den Fall von fehlenden Unterlagen und Fristversäumnis für die Nachreichung.
Weitere Informationen erhalten Sie mit den Zulassungs- und Einschreibungsunterlagen.
Einschreibungsfrist für das Wintersemester 2012/2013 ist vom 11.06.2012 bis 17.09.2012.
Der Antrag auf Einschreibung ist online zu stellen und die erforderlichen Nachweise sind bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in der Einschreibungsfrist persönlich vorzulegen bzw. per Post zuzusenden. Bei Fristversäumnis kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Einschreibungen können in Ausnahmefällen auch noch danach erfolgen. Ein Antrag auf Einschreibung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig und wird daher nicht berücksichtigt! Bei der Einschreibung prüft das Studierendensekretariat, ob Sie die Einschreibungsvoraussetzungen gemäß §§ 48 ff Hochschulgesetz erfüllen.
Die Vorlesungszeiten für das Wintersemester 2012/2013 beginnen am 17.09.2012 und enden am 08.02.2013.
Postalische Einschreibung:
Den ausgedruckten und unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen schicken Sie per Post bis zum 17. September 2012 an die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin.
Alle Dokumente müssen in beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Bitte schicken Sie uns außer der Bescheinigung der Krankenkasse und evtl. eines Notenspiegels keineOriginal-Unterlagen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig im Studierendensekretariat eingegangen sind, erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen Ihren Studierendenausweis per Post zugeschickt.
Persönliche Einschreibung:
Die Einschreibung erfolgt für beide Standorte zentral im Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin vom 06.06.2011 bis 19.09.2011 während der Öffnungszeiten montags bis mittwochs 10 - 13 Uhr und donnerstags 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr in folgenden Räumen
Den ausgedruckten und unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte zu Ihrer persönlichen Einschreibung mit.
Alle Dokumente bringen Sie bitte im Original mit. Alle Originaldokumente (außer dem Krankenversicherungsnachweis) werden Ihnen nach Einsicht wieder ausgehändigt!
Den Antrag auf Einschreibung müssen Sie online stellen:
Annullierungen der Einschreibung sind nur bis Vorlesungsbeginn der höheren Fachsemester (01.10.2012) möglich. Die Annullierung der Einschreibung ist schriftlich und formlos zu beantragen. Mit diesem Antrag ist der Studierendenausweise (Chipkarte), falls schon zugestellt und der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages einzureichen. Bei Annullierung der Einschreibung bzw. Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn (bis 28.09.2012) werden die bereits gezahlten Beiträge auf Antrag rückerstattet.
Nach Vorlesungsbeginn kann nur noch eine Exmatrikulation auf Antrag durchgeführt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Abgaben ist dann nicht mehr möglich. Es besteht auch kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung. Bitte beachten Sie dies besonders bei Einschreibungen und Hochschulwechsel nach dem 01.10.2012. Bei einer Exmatrikulation wird dann bereits ein Studiensemester in Abzug gebracht.
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