Mitarbeiter und Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die aus dienstlichen Gründen bzw. im Rahmen von ausgewiesenen Lehrveranstaltungen ins (tropische) Ausland reisen, sollen rechtzeitig vorher über die gesundheitlichen Risiken arbeitsmedizinisch beraten werden.
Die notwendigen medizinischen Maßnahmen werden vom Betriebsarzt koordiniert.
Der Reiseleiter/ Exkursionsleiter/ Vorgesetzte ist verpflichtet, in Form einer Unterweisung auf die Gefährdungen und die Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen wie z. B. Impfungen hinzuweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.
Bei einer dienstlichen Entsendung ins Ausland (genehmigte Dienstreise) sind die Mitarbeiter der Hochschule bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Tätigkeit im Falle eines Unfalls über die Unfallkasse NRW versichert.
Nach Beendigung der dienstlichen Tätigkeiten (Ende der Offiziellen Veranstaltung/Besprechung, Beginn der persönlichen Freizeit) bzw. bei einer Erkrankung der Mitarbeiter greift die persönliche Krankenversicherung der Mitarbeiter.
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